Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird der Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 ff. vorgelegt. Der Beschluss einer Hebesatzsatzung ist notwendig, da die von der Gemeindevertretung zu beschließende Haushaltssatzung 2024 vorerst nicht genehmigungsfähig ist und somit nicht öffentlich bekanntgemacht werden kann.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - für das Haushaltsjahr 2024 ff. in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeindevertreter Sven Steuber hat gemäß § 61 (1) HGO beantragt, dass sein Abstimmverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt in der Niederschrift festgehalten wird.
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