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öffentlich


Verpflichtung, Vereidigung und Ernennung eines ehrenamtlichen Beigeordneten des Gemeindevorstandes



Sachvortrag:
 
 
Mit Schreiben vom 16.01.2024, eingegangen am 22.01.2024 hat der Beigeordnete Jan Strelau gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung schriftlich erklärt, dass er als Mitglied des Gemeindevorstandes nicht länger zur Verfügung steht.
 
Mit Zugang des o.g. Schreibens stellte der Vorsitzende der Gemeindevertretung fest, dass Herr Strelau mit Ablauf des 22.01.2024 die Rechtsstellung eines Vertreters, hier die eines ehrenamtlichen Beigeordneten, verloren hat.
 
Mit Verlust der Rechtsstellung durch Verzicht nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes ist Herr Strelau gemäß § 40 Absatz 8 letzter Satz der Hessischen Gemeindeordnung entlassen.
 
Grundsätzlich erfolgt eine Nachbesetzung der Stelle im Rahmen des Nachrückens gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz nach der Reihenfolge des ursprünglichen Wahlvorschlages
(gem. Wahlvorschalg der FW-Morschen und FDP)
 
Entsprechend ist Herr Bernd Kerste, wohnhaft Rinnestraße 4 in Morschen-Konnefeld nun in der Reihenfolge der nächste Bewerber, der zum ehrenamtlichen Beigeordneten zu ernennen ist.
 
Herr Bernd Kerste wird als ehrenamtlicher Beigeordneter verpflichtet, vereidigt und ernannt.
 
Die Verpflichtung erfolgt durch leisten des Diensteides vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Bürgermeister Roland Zobel ernennt den ehrenamtlichen Beigeordneten Bernd Kerste durch Überreichung der Ernennungsurkunde.
 
 
 




 



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Gemeinde Morschen
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Tel.: 05664 9494-0
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