Die Katzenschutzverordnung ist dahingehend neu zu fassen, da die bisherige Katzenschutzverordnung vom 20.09.2016 nicht mehr aktuell ist. In dieser wird als zuständige Verwaltungsbehörde der Bürgermeister der Stadt Melsungen für das gemeinsame Ordnungsamt genannt.
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 08.04.2024 bereits mit der Thematik befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Katzenschutzverordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Die Gemeindevertretung wird daher gebeten, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Katzenschutzverordnung in der vorliegenden Fassung.
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