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öffentlich


Dauernutzung des Jugendraumes nach positiver Probezeit



Sachvortrag:
 
Nach der "Probezeit ohne Auffälligkeiten" wird der Jugendraum den Konnefelder Jugendlichen zur dauerhaften Nutzung nach den Vorgaben der Nutzungsordnung zur Verfügung gestellt.
 

 
 



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Gemeinde Morschen
Paul-Frankfurth-Str. 11, 34326 Morschen
Tel.: 05664 9494-0
E-Mail: gemeindeverwaltung@morschen.de
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