zu TOP 03 zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Aktuelle Sachstände abfragen/erledigen



Sachvortrag:
 
 Umgang mit dem Gemeindehaushalt 2024/ Ortsbudget Lt. BM sind die Haushalte von 2022, 2023 und 2024 noch nicht genehmigt. Die Gemeinde setzt verstärkt Personal zur Bearbeitung ein. Mit der Hausgenehmigung 2022 wird Ende 2024 gerechnet. Die Ausgabenvorschläge der Ortsbeirate können daher noch nicht genehmigt werden, da die Mittelverfügung noch unklar ist.
 
 Umbau oder Errichtung eines neuen FW-Gerätehauses, neuster Stand? Seitens der eingesetzten Feuerwehrkommission gibt es noch keine Ergebnisse zu berichten. Die FW-Kommission hat ihren nächsten Termin am 06.03.2024 DGH in Konnefeld. Die Planung zum Umbau des Schützenhauses zu einem Feuerwehrhaus wird jedoch nicht weiterverfolgt. Z.Z. wird seitens des BM ein Neubau auf dem Festplatz zum "Bitzen" favorisiert. Um die Machbarkeit zu beurteilen, werden Angebote für Feuerwehrgebäude eingeholt, die schlussendlich in die Betrachtung der Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren mit einfließen. Daraus ergibt sich auch die neue Aufgabe, die Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Schützenhauses zu erörtern.
 
 Anwohnerbeschwerden zu aktuellen Nutzungszeiten des Glascontainers
Ende 2023 lag eine Beschwerde eines Anwohners zu den Nutzungszeiten des Altglascontainers "An der Drehscheibe" vor.
Aktuell liegen keine Beschwerden vor, daher keine Maßnahmen.
 
 Bacheinläufe "Rinnebach" ausheben
Seit dem Starkregen im Sommer 2023 wurden von dem Gemeindebauhof einige Arbeiten zum Freilegen von Bacheinläufen erledigt. Offen ist die Bearbeitung des Rinnebachs zwischen Einlauf Ortschild/K131/Fulda und im Einlauf Bach in die Kanalisierung (Beginn Rinnestr.). Lt. BM sind die Arbeiten bereits in Planung.
 
 Konnefelder Bootsanleger durch letztes Fulda-Hochwasser beschädigt, auch größere Schäden durch Biberkolonien an der ganzen Fuldastrecke
Der Bootsanleger wurde durch die letzten Hochwasser stark hinter-spült und die Abdeckbohle ist abgerissen.
Der Bootsanleger wurde mit dem Regionalentwicklungsprogramm Leader aus 2012 im Jahr 2014 gefördert und aufgestellt. Der BM/ die Gemeinde prüft, ob Förderprogramme zu identifizieren sind, über die Reparatur und Pflegearbeiten verrechnet werden können. Zum Bootsanleger wurde ferner angeregt, eine Bootsrutsche an-zulegen, damit Kanus nicht über die Stufen des Bootsanlegers oder die Gründungssteine herausgezogen werden müssen.
 
 Thema Biber
OV Holl berichtete über erhebliche Schäden durch den Verbiss von Biber(n), z.B. auch Apfelbäume, (auch jung gepflanzte Bäume, als Ausgleichsmaßnahme Bootsanleger im Bereich der Fuldabrücke), Weidenbestand Fuldaufer im "Wiedchen" und am ganzen Sportplatz entlang. Gerhard Bruchhäuser (ehrenamtl. Schutzgebietsbetreuer, Bieber-
beauftragter) berichtete daraufhin ausführlich zum Thema Biber.
Der Biber ist an der Fulda in guter Anzahl ansässig, jedoch nicht als Kolonie. Der Biber geniest einen hohen Schutz!
Die Bäume entlang der Fulda fallen unter die Zuständigkeit vom Wasserwirtschaftsamt. Im Fall von Schäden durch umgefallene Bäume müssen Anrainer mit dem Wasserwirtschaftsamt in Ver-bindung treten, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Biberbeauftragten. Selbständige Maßnahmen zur Bearbeitung von Biberschäden oder den Biber in seinem Lebensraum einzuschränken sind nicht erlaubt und strafbar.
Der Biber ist eine "Naturgewalt"! Schutzmaßnahmen, wie z.B. das ummanteln von Bäumen sind akzeptabel. Bei Gefahrenstellen, z.B Gefahr von fallenden Bäumen, Gefahr von unterirdischen Biber-röhren, die bis ca. 8 Meter in die Uferzone reichen können, wird jedoch eingegriffen. Durch Beobachtung bzw. Hinweise an den Biberbeauftragten können Maßnahmen mit den verschiedenen Zuständigkeiten wie Wasserwirtschaftsamt, Forstamt, Naturschutz-behörde ergriffen werden.
 
 Umgang mit Leerstandhäusern Zum Haus Herwig gibt es keine neuen Informationen. Der Gemeinde liegen keine Information über einen evtl. Weiterverkauf und neue Eigentümer vor. Zur Rinnestraße 8 hat die Gemeinde Informationen vom Nachlass-verwalter erhalten. Demnach werden offen Gebühren mit der Gemeinde beglichen, ein Schädlingsbekämpfer soll beauftragt und der Verkauf vorbeireitet werden.

 
 



nach oben
Gemeinde Morschen
Paul-Frankfurth-Str. 11, 34326 Morschen
Tel.: 05664 9494-0
E-Mail: gemeindeverwaltung@morschen.de
Gemeinde Morschen
Paul-Frankfurth-Str. 11 · 34326 Morschen · Tel.: 05664 9494-0 · gemeindeverwaltung@morschen.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung