In der ursprünglichen Einladung vom 21.02.2024 tauchte die Bezeichnung "Windpark Steinbach" auf. Korrekt ist jedoch "Windpark Steinkopf" sowie ist die Nummer des Bebauungsplan die 2.
Die Notwendigkeit der Gemeinde Morschen aktiv Klimaschutz zu fördern und die Energieversorgung zu sichern, macht den Ausbau der "Erneuerbaren Energien" in allen Bereichen der Gemeinde Morschen unumgänglich. Bundes- u. Landesgesetze, insbesondere das Hess. Klimaschutzgesetz konkretisieren diese Verpflichtungen.
Um diese Entwicklung weiterhin und vor allem als aktive Klimakommune kontinuierlich voranzutreiben, soll im Bereich von Eubach der Bebauungsplan Nr. 2 mit der Bezeichnung "Windpark Steinkopf" in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag erstellt werden.
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Morschen beschließt die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Steinkopf mit der Bezeichnung "Windpark Steinkopf" mit dem Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB als "Sondergebiet Windenergie" nach § 11 BauNVO für das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet in der Gemarkung Eubach in den Fluren 3 und 4.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat erfolgen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
4. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage 1 zu diesem Beschluss zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung | Gemarkung Bezeichnung | Flur | Flurstück |
1900 | Eubach | 3 | 1 |
1900 | Eubach | 3 | 2 |
1900 | Eubach | 3 | 2/1 |
1900 | Eubach | 3 | 3 |
1900 | Eubach | 3 | 17 |
1900 | Eubach | 4 | 1 |
1900 | Eubach | 4 | 5 (teilweise) |
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |