Mit Schreiben vom 28.09.2023 teilt die Kommunalaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises mit, dass das von der Gemeindevertretung am 22.06.2023 beschlossene Haushaltssicherungskonzept in der vorgelegten Fassung nicht genehmigungsfähig ist. Die Kommunalaufsicht schlägt vor, dieses Haushaltssicherungskonzept durch einen Änderungsbeschluss der Gemeindevertretung um das elektronische Haushaltssicherungskonzept zu erweitern.
Die Verwaltung wird der Gemeindevertretung ein elektronisches Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 vorlegen bzw. rechtzeitig bis zum Sitzungstag zukommen lassen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, das Haushaltssicherungskonzept 2023 vom 22.06.2023 per Änderungsbeschluss um das vorliegende elektronische Haushaltssicherungskonzept zu erweitern.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Haushaltssicherungskonzept 2023 vom 22.06.2023 per Änderungsbeschluss um das vorliegende elektronische Haushaltssicherungskonzept zu erweitern.
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